Umschulung zur/m Berufskraftfahrer/in
im Güterverkehr oder Personenverkehr
Die Maßnahmedauer beträgt 21 Monate und beinhaltet ein ca. 9-monatiges Praktikum in einem ausgewählten Unternehmen. Die Umschulung schließt mit einer Facharbeiterprüfung vor der zuständigen IHK ab.
Güterverkehr
| Zugangsvoraussetzungen |
- 18 Jahre
- gültiger Führerschein der Kl. B (bei fehlender Fahrerlaubnis kann diese im Rahmen des Lehrganges und bei Vorlage eines Finanzierungsnachweises erworben werden)
- Eignungsüberprüfung durch das Verkehrsinstitut
- Eignungsfeststellung laut Fahrerlaubnisverordnung
- Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
- Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme entsprechend dem Berufsbild mit entsprechender Mobilität
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| Sie erwerben |
- Führerschein Kl. C und CE (Lkw und Lastzug)
- Gefahrgutschein
- Gabelstaplerschein
- Kranschein für Ladekrane
- Ausbildungsnachweis Ladungssicherung
- Befähigungsnachweis
- IHK Facharbeiterabschluss Berufskraftfahrer
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Personenverkehr
| Zugangsvoraussetzungen |
- 21 Jahre
- Fahrerlaubnis Kl. B (mindestens 2 Jahre)
- Eignungsüberprüfung durch das Verkehrsinstitut
- Eignungsfeststellung laut Fahrerlaubnisverordnung
- Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
- Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme entsprechend dem Berufsbild mit entsprechender Mobilität
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| Sie erwerben |
- Fahrerlaubnis Kl. C, CE und D (Lkw, Lastzug und Bus)
- Befähigungsnachweis
- IHK Facharbeiterabschluss Berufskraftfahrer
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