Fahrlehrer PKW Ausbildung im Verkehrsinstitut Thüringen in Zella-Mehlis bei Suhl

Ausbildung zum Fahrlehrer der Kl. BE (PKW)

Zugangsvoraussetzungen

Die genannten Voraussetzungen müssen bis zur Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis bzw. bis zum Ablegen der Fahrlehrerprüfung vorliegen, das heißt, bestimmte fehlende Voraussetzungen können während der Zeit des Lehrgangs noch erworben werden, z. B. eine fehlende Fahrerlaubnis.

Zu bestimmten Punkten sind Ausnahmen möglich.

  • Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Zuverlässigkeit
  • abgeschlossene Berufsausbildung nach Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Kl. A, BE und CE, sowie Fahrpraxis von mindestens 3 Jahren auf einem Kfz der Kl. B in den letzten 5 Jahren (ca. 30.000 km) Ausbildung von mindestens 5 ½ Monaten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und mindestens 4 ½ Monate in einer Ausbildungsfahrschule
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung

Antragsverfahren

Es muss ein Antrag mit allen notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die vorzulegenden Nachweise richten sich nach den Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes. Da es in einigen Details zwischen den Behörden zu Abweichungen kommen kann, erkundigen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Behörde über den konkreten Ablauf des Verfahrens. Sie müssen folgende Nachweise vorlegen bzw. beantragen:

  • Geburtsurkunde, Lebenslauf, Zeugnis eines Amtsarztes oder auf Verlangen der Behörde ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Ablichtung des Führerscheines, Unterlagen über die Fahrpraxis, Nachweis über die Vorbildung, Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung, Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Lehrgangsinhalte

  • Verkehrsverhalten, Recht, Fahrzeugtechnik, Umweltschutz, Verkehrspädagogik, praktische Fahrübungen, Auswertung aus der Erfahrung aus der praktischen Ausbildung (Reflektionswochen), Berufspraktikum

Lehrgangsdauer und -ort, Abschluss

Der Lehrgang umfasst mindestens 770 Unterrichtsstunden und findet in Zella-Mehlis statt. Nach der Aus-bildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte von mindestens 5 Monaten schließt sich ein mindestens 4 ½ monatiges Berufspraktikum in einer Ausbildungsfahrschule an. Diese können Sie frei wählen, bei der Vermittlung sind wir Ihnen bei Bedarf behilflich. Nach etwa der Hälfte und am Ende des Praktikums besuchen Sie zusätzlich jeweils einen einwöchigen Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Sie erhalten mehrere Teilnahmebescheinigungen mit denen Sie durch Ihre zuständige Behörde zur Fahrlehrerprüfung zugelassen werden. Wir organisieren Ihre Prüfungen (außer den beiden Lehrproben) vor dem Fahrlehrerprüfungsausschuss des Freistaates Thüringen. Wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen oder Ihr Praktikum absolvieren, können Sie die Prüfung auch dort ablegen.

Ihre beruflichen Chancen

Nach dem Erwerb der Grundfahrlehrerlaubnis für den PKW, können Sie Erweiterungslehrgänge zum Motorrad-, LKW oder Busfahrlehrer absolvieren. Nach einer 2-jährigen Berufserfahrung als angestellter Fahrlehrer besteht die Möglichkeit, eine eigene Fahrschule zu eröffnen. Diese Zeit kann unter bestimmten Bedingungen auch verkürzt werden. Weiterhin können Sie die Erlaubnis für Aufbauseminare im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (ASF) und zum Punkteabbau (ASP) erlangen. Darüber hinaus gibt es viele weitere Betätigungsfelder für einen Fahrlehrer.

Nutzen Sie auch unsere Angebote an Kombinationslehrgängen.

Fördermöglichkeiten

 

Der Lehrgang ist zertifiziert und förderfähig, Infos erhalten Sie bei uns oder direkt unter:
www.meister-bafoeg.info
www.bildungspraemie.info

Termine:

November 01.11.2012 – 30.10.2013

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