Fahrlehrer Ausbildung im Verkehrsinstitut Thüringen in Zella-Mehlis bei Suhl

Ausbildung zum Fahrlehrer der Kl. CE (LKW) bei vorh. FLE DE

Zugangsvoraussetzungen

Die genannten Voraussetzungen müssen bis zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bzw. bis zum Ablegen der Fahrlehrerprüfung vorliegen, das heißt, bestimmte fehlende Voraussetzungen können auch später nachgewiesen werden, z. B. die Fahrpraxis.

Zu bestimmten Punkten sind Ausnahmen möglich.

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Kl. BE und DE
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Kl. CE sowie Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren auf einem Kfz der Klasse CE, in den letzten 5 Jahren (ca. 10.000 km) oder mindestens 6-monatige hauptberufliche Tätigkeit auf einem Kfz der Klasse CE oder Zusatzausbildung in einer Fahrschule der Klasse CE im Umfang von 60 Fahrstunden zu je 45 Minuten
  • Ausbildung von 1 Monat in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung

Antragsverfahren

Es muss ein Antrag mit allen notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die vorzulegenden Nachweise richten sich nach den Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes. Da es in einigen Details zwischen den Behörden zu Abweichungen kommen kann, erkundigen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Behörde über den konkreten Ablauf des Verfahrens. Sie müssen folgende Nachweise vorlegen bzw. beantragen:

  • Zeugnis eines Amtsarztes oder auf Verlangen der Behörde ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Ablichtung des Führerscheins, Unterlagen über die Fahrpraxis, Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung, Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Lehrgangsinhalte

  • Verkehrsverhalten, Recht, Fahrzeugtechnik, Verkehrspädagogik, praktische Fahrübungen

Lehrgangsdauer und -ort, Abschluss

Der Lehrgang umfasst mindestens 140 Unterrichtsstunden und findet in Zella-Mehlis statt. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Sie durch Ihre zuständige Behörde zur Fahrlehrerprüfung zugelassen werden. Wir organisieren Ihre Prüfungen vor dem Fahrlehrerprüfungsausschuss des Freistaates Thüringen. Wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen, können Sie die Prüfungen auch dort ablegen.

Ihre beruflichen Chancen

Mit dem Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Kl. CE haben Sie die Möglichkeit, sich auf berufliche Aus- und Weiterbildung zu spezialisieren.

Termine:

2013 04.02.2013 – 01.03.2013

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.