Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer
nach § 9 b Abs. 1 sowie § 21 a Abs. 1 Nr. 3
Die Ausbildung von Fahrlehrern im Praktikum mit einer befristeten Fahrlehrerlaubnis darf nur von speziell geschulten Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden. Das dreitägige Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer vermittelt Ihnen die nötigen Inhalte.
Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten fünf Jahre, mindestens drei Jahre Fahrschüler der der Klasse B hauptberuflich in Theorie und Praxis ausgebildet haben.
Er muss an einem dreitägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben und darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig sein (§21 a FahrlG).
Die Ausbildungsfahrschule muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter muss selbst Ausbildungsfahrlehrer sein.
- Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter muss mindestens drei Jahre lang die Fahrschulerlaubnis besitzen.
- Er muss die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbildung des Fahrlehreranwärters bieten.
- Wird der Fahrlehreranwärter auch durch einen weiteren Fahrlehrer ausgebildet, muss dieser ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein.
Das Einweisungsseminar besteht aus 3 Tagen Theorieschulung:
1. Tag
- Darstellung der rechtlichen Grundlagen.
- Voraussetzungen des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule.
- Anbindung an die fünfmonatige Fahrlehrerausbildung.
- Rechte und Pflichten von Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranfänger mit befristeter Fahrlehrerlaubnis.
- Der Ausbildungsvertrag.
- Aufzeichnungspflichten und Berichtsheft.
2. Tag
- Der Ausbildungsplan für die Ausbildungsfahrschule.
- Begleitung und Führung des Fahrlehreranfängers.
- Planung des theoretischen Unterrichts nach verschiedenen pädagogischen Konzepten.
- Einsatz der vorhandenen Lehrmittel.
- Planung des praktischen Einsatzes mit Fahrschülern in verschiedenen Ausbildungsstufen.
- Heranführen an den praktischen Unterricht, vertraut machen mit den Fahrzeugen.
3. Tag
- Nachbesprechung der theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten.
- Ausbildungssituationen analysieren.
- Vorbereiten auf Prüfungssituationen.
- Organisatorische Aufgaben des Fahrlehrers.
- Die Erfahrungsauswertung während und nach der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte.
- Prüfung der Fahrlehreranwärters.
Termine:
| 2013 | Mai – genauer Termin wird noch festgelegt |



