Führerschein Verkehrsinstitut Thüringen

Fahrlehrerfortbildung

Lehrgang nach § 33a Abs. 1 FahrlG

Das Fahrlehrergesetz schreibt eine regelmäßige Fortbildungspflicht für Fahrlehrer vor.

Diese Fortbildungspflicht gilt für jeden Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis, es spielt dabei keine Rolle, ob man haupt- oder nebenberuflich als Fahrlehrer tätig ist oder auch derzeit von seiner Erlaubnis keinen Gebrauch macht.

Der Nachweis erfolgt in einem 3-tägigen Lehrgang zu 24 Unterrichtsstunden. Die Fortbildung muss innerhalb von 4 Jahre erfolgen, gerechnet ab dem letzten Tag der letzten Fortbildung.

Alternativ besteht die Möglichkeit, jeweils innerhalb von 4 Jahren 4 eintägige Fortbildung zu je 8 Unterrichtsstunden zu absolvieren, diese können beliebig aufgeteilt werden.

Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Lehrgangsteilnahme, die Sie Ihrer zuständigen Behörde vorlegen.

Termine:

März 05.03.2012 – 07.03.2012 in Rimpar
Mai 07.05.2012 – 09.05.2012 in Zella-Mehlis
Juni 11.06.2012 – 13.06.2012 in Rimpar
September 17.09.2012 – 19.09.2012 in Rimpar
  24.09.2012 – 26.09.2012 in Sonneberg
Oktober 08.10.2012 – 10.10.2012 in Zella-Mehlis
November 26.11.2012 – 28.11.2012 in Zella-Mehlis
Dezember 03.12.2012 – 05.12.2012 in Zella-Mehlis
  17.12.2012 – 19.12.2012 in Rimpar

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