Fahrpraxis Bus fahren im VI Verkehrsinstitut Thüringen Zella-Mehlis

Fahrpraxisnachweis Bus

Lehrgang nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 sowie Abs. 2 Satz 2 FahrlG

Fahrlehrer, die ihre Lehrerlaubnis auf Bus erweitern möchten, müssen bei der Antragstellung bei der zuständigen Behörde unter anderem einen Nachweis über ihre Fahrpraxis in der beantragten Klasse einreichen.

Laut Fahrlehrergesetz ist es möglich, neben einem halben Jahr hauptberuflicher Fahrpraxis oder 2-jähriger allgemeiner Fahrpraxis, einen Lehrgang zu 60 Fahrstunden in einer Ausbildungsstätte unter Begleitung eines Fahrlehrers zu absolvieren.

Hierbei muss es sich um ein prüfungstaugliches Kfz der Klasse D handeln und der begleitende Fahrlehrer muss selbst die Lehrerlaubnis der Klasse DE besitzen.

Über die geleisteten Fahrstunden ist ein entsprechender Nachweis zu führen, die Ausbildungsstätte stellt dem Bewerber darüber eine Bestätigung zur Vorlage bei der Behörde aus.

Ausbildungsinhalte:

  • Entwickeln einer sicheren und vor allem gewanden Fahrweise
  • Energiesparendes Fahren (Eco-Fahren)
  • Fahrtechnische Vorbereitung
  • Grundsätze der Wartung und Pflege von Fahrzeugen
  • Grundsätze der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste sowie der mitgeführten Ladung
  • Einhaltung der Sozialvorschriften und Bedienung des Kontrollgerätes
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs mit Bussen
  • Anwendung aller angrenzenden Vorschriften

Der begleitende Fahrlehrer, der über eine entsprechende Erfahrung verfügt, leitet die Fahrt qualifiziert an und erörtert die Ergebnisse mit dem Bewerber.

Termine nach Absprache

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