Führerschein Verkehrsinstitut Thüringen

Fahrschulbetriebswirtschaft

Lehrgang nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Jeder Fahrlehrer, der eine Fahrschule neu eröffnen oder die Geschäftsnachfolge einer bestehenden Fahrschule antreten möchte, muss zur Leitung dieser Fahrschule als Inhaber oder verantwortlicher Leiter fachlich geeignet sein und nachweisen, dass er die vorgeschriebenen Kenntnisse zur Unternehmensführung hat.

Ein entsprechender Nachweis darüber ist zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis der zuständigen Behörde vorzulegen.

Der Nachweis erfolgt in einem 2-wöchigen Lehrgang zu 70 Unterrichtsstunden.

Termine:

April 16.04.2012 – 27.04.2012
November 05.11.2012 – 16.11.2012

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