Seminarleiterausbildung (Moderatorenausbildung)
ASF/ASP
Lehrgang nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 FahrlG
Jeder Fahrlehrer kann zur Erweiterung des Angebotes für seine Kunden die Seminarerlaubnis erwerben.
Die Seminarerlaubnis kann für Seminare nach § 2a (ASF) oder/und § 4 (ASP) des Straßenverkehrsgesetzes erteilt werden.
Als Voraussetzungen muss der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen, innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschüler der Klassen A und B hauptberuflich theoretisch und praktisch unterrichtet und die Seminarleiterausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
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Grundlagenausbildung 4 Tage – 32 UE
- Zielsetzung von Aufbauseminaren
- Einstellung und Verhalten verändern
- Moderation als Methode in Aufbauseminaren
- Aufgaben eines Gesprächsleiters
- Visualisierung
- Spezielle Moderationstechniken
- Besondere Arbeitsformen
- Verständliche Informationsvermittlung
- Kritische Situationen
- Erwartungen und Erfahrungen der Teilnehmer
- Einstellung des Seminarleiters gegenüber den Teilnehmern
- Als Seminarleiter an sich arbeiten
- Rahmenbedingungen der Seminardurchführung
- Hinweise und Anregungen zu speziellen Seminarteilen
- Checkliste: „Wie ist es gelaufen?“
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Spezialausbildung ASF (Aufbauseminar Fahranfänger) 4 Tage – 32 UE
- Rechtliche Grundlagen
- Probezeit
- Fahrerlaubnisentzug
- Durchführung 1. Sitzung
- Durchführung Beobachtungsfahrt
- Durchführung 2. Sitzung
- Durchführung 3. Sitzung
- Durchführung 4. Sitzung
- Weiterführung von Moderationstechniken
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Spezialausbildung ASP (Ausbauseminar Punkteabbau) 4 Tage – 32 UE
- Rechtliche Grundlagen
- Punktesystem
- Fahrerlaubnisentzug
- Durchführung 1. Sitzung
- Durchführung Beobachtungsfahrt
- Durchführung 2. Sitzung
- Durchführung 3. Sitzung
- Durchführung 4. Sitzung
- Weiterführung von Moderationstechniken
Termine:
Grundlagenausbildung ab April 2012 Ausbildung ASF wird noch festgelegt Ausbildung ASP wird noch festgelegt



