Seminarleiterfortbildung (Moderatorenfortbildung)
ASF / ASP
Lehrgang nach § 33a Abs. 2 FahrlG
Das Fahrlehrergesetz schreibt eine regelmäßige Fortbildungspflicht für Seminarleiter vor. Diese Fortbildungspflicht gilt für jeden Inhaber einer Seminarerlaubnis, es spielt dabei keine Rolle, ob man haupt- oder nebenberuflich als Seminarleiter tätig ist oder auch derzeit von seiner Erlaubnis keinen Gebrauch macht.
Die Fortbildung für ASF oder ASP erfolgt in einem 3-tägigen Lehrgang zu 24 Unterrichtsstunden zu jeweils aus einem allgemeinen Teil von 2 Tagen und einem programmspezifischen Teil von 1 Tag.
Finden beide Fortbildungen innerhalb eines Jahres statt, idealer Weise in Kombination, entfällt ein allgemeiner Teil. Somit dauert die Fortbildung insgesamt 4 Tage, 2 Tage allgemeiner Teil, 1 Tag programmspezifischer Teil ASF und 1 Tag programmspezifischer Teil ASP.
Die erste Fortbildung muss spätestens nach 2 Jahren ab Ausstellung der Erlaubnis absolviert werden. Jede weitere Fortbildung muss bis zum Ablauf des 4. Kalenderjahres erfolgen, gerechnet ab dem Jahresende, in dem man die erste Fortbildung absolviert hat.
Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Lehrgangsteilnahme, die Sie Ihrer zuständigen Behörde vorlegen.
Termine 2012:
| ASF ASP ASF/ASP |
10.12.2012 – 12.12.2012 10.12.2012 - 11.12.2012 + 13.12.2011 10.12.2012 – 13.12.2012 |



