Gefahrgut Aufbaukurs Klasse 7
radioaktive Stoffe
Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern der Klasse 7 in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt man zusätzlich zum Basiskurs den Aufbaukurs radioaktive Stoffe. Auch hier ist die ADR-Bescheinigung bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtiger Menge unabhängig vom Fahrzeuggewicht Pflicht.
Für Neueinsteiger erfolgt die Ausbildung direkt im Anschluss an den Basiskurs.
| Schulungsdauer | 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten) 08.00 – 16.00 Uhr – Prüfung im Anschluss |
| Schulungsinhalte |
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| Prüfung | Es wird eine schriftliche Prüfung von 30 Minuten abgelegt. Diese findet gleich im Anschluss statt und wird von der IHK Südthüringen abgenommen. Die Prüfung besteht aus 24 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. |
| Gültigkeit | Die Gültigkeit richtet sich bei Neueinsteigern nach der bestandenen Basiskursprüfung, bei einer Erweiterung nach der bisherigen Gültigkeit der ADR-Bescheinigung. Die Ausbildung ist keine Fortbildung, sondern ein Zusatz und verlängert somit nicht die Gültigkeitsdauer. |
Termine:
| Januar | |
| Februar | |
| März | 21.03.2012 |
| April | |
| Mai | 03.05.2012 |
| Juli | 20.06.2012 |
| Juli | |
| August | 01.08.2012 |
| September | 12.09.2012 |
| Oktober | 24.10.2012 |
| November | |
| Dezember | 12.12.2012 |
2013
| Januar | 30.01.2013 |



