Gefahrgutbeauftragter
Straße
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) hat jeder Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Hierbei gibt es für wenige Ausnahmefälle eine Befreiung, dies muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Der Gefahrgutbeauftragte darf nur tätig werden, wer Inhaber eines für den betreffenden Verkehrsträger möglichen Schulungsnachweises ist. Dazu sind ein Grundlehrgang und eine Prüfung vor der IHK erfolgreich zu absolvieren.
| Schulungsdauer | 3 Tage (30 Unterrichtseinheiten) jeweils 08.00 – 16.45 Uhr |
| Schulungsinhalte |
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| Prüfung | Es wird eine schriftliche Grundprüfung von 90 Minuten für einen Verkehrsträger und jeweils 45 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger vor der IHK abgelegt. Nach bestandener Prüfung erteilt die IHK einen Schulungsnachweis. |
| Gültigkeit | Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren, diese wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn der Nachweisinhaber innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablauf eine Fortbildungsprüfung bestanden hat. |
Termine: regelmäßig nach Absprache



