Weiterbildungsangebote für Kraftfahrer
gemäß § 5 BKrFQG
Die Weiterbildung ist für alle gewerblich tätigen Fahrer im Personenverkehr mit Kfz über 8 Fahrgastplätze, für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E und D/DE und im Güterverkehr mit Kfz über 3,5 t zGM, für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E und C/CE gesetzlich vorgeschrieben.
Hierbei gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die nachfolgend noch erläutert werden.
Die gesamte Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden, diese können sowohl zusammenhängend als Wochenlehrgang oder an 5 unterschiedlichen Tagen zu jeweils 7 Zeitstunden absolviert werden. Wir bieten Ihnen sowohl Wochenlehrgänge (montags bis freitags) als auch Samstagslehrgänge an. Sie können Ihre Weiterbildung so gestalten wie Sie dies möchten, eine Reihenfolge ist hierbei nicht vorgeschrieben, ebenso können Sie die Samstage auch mit den Wochentagen verbinden. Diese Weiterbildung muss jeweils alle 5 Jahre neu durchgeführt werden.
Die Weiterbildung beinhaltet die in der Anlage 1 der BKrFQV genannten 3 Kenntnisbereiche. Diese sind zu vertiefen und zu wiederholen, wobei besonderes Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen Kraftstoffverbrauch zu legen ist. Praxisteile, wie zum Bespiel Sicherheitstraining oder ECO-Training, können durchgeführt werden, dies ist aber keine Verpflichtung.
Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass in der Weiterbildung kein stures Programm abgehandelt werden muss, sondern, dass wir bei Gruppenschulungen in Ihrem Haus ganz gezielt auf die wichtigen Fragen in Ihrem Unternehmen eingehen können.
Die Inhalte der Kraftfahrerweiterbildung im Überblick, es sind aber auch andere Kombinationen möglich. Wichtig ist, dass jeder Fahrer jeden Kenntnisbereich mindestens 1 mal absolviert.
| Tag 1 | Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln |
| LKW Bus |
Fahrsicherheit – optimierte Nutzung, Kraftstoffverbrauch 1.1, 1.2, 1.3 |
| Tag 2 |
Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln |
| LKW | Ladungssicherung 1.4 |
| Bus | Sicherheit und Komfort der Fahrgäste und Sicherheit der Ladung 1.5, 1.6 |
| Tag 3 | Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften |
| LKW Bus |
rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften / Lenk- und Ruhezeiten, digitaler Tachograph 2.1, 2.2, 2.3 |
| Tag 4 |
Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik |
| LKW Bus |
Gesundheit 3.3, 3.4 |
| Tag 5 | Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik |
| LKW Bus |
Marktordnung / Unternehmensbild; Kriminalität / Notfälle 3.1, 3.2, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8 |
Über die abgeschlossene Weiterbildung, egal ob eine ganze Woche oder nur einen einzelnen Tag erhalten Sie eine oder mehrere Bescheinigungen. Nachdem Sie alle 35 Stunden absolviert haben, legen Sie diese Bescheinigungen Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung in den Führerschein vor. Um Zeit und Kosten zu sparen, empfehlen wir, die Laufzeit der Fahrerlaubnis und die Laufzeit der Weiterbildung anzugleichen. Hierzu muss jeder Fahrer neben den gesetzlichen Stichtagen seinen eigenen, persönlichen Stichtag beachten.
Alle Fahrer, die der Besitzstandregelung unterliegen, sollten dies besonders beachten. Das gesetzliche Datum, an dem der Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein erfolgt sein muss, ist im Personenverkehr der 10.09.2013 und im Güterverkehr der 10.09.2014. Eine Verlängerung dieser Frist um bis zu jeweils 2 Jahre, im Personenverkehr bis zum 10.09.2015 und im Güterverkehr bis zum 10.09.2016 ist nur dann möglich, wenn die entsprechende Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum abläuft.
Persönlicher Stichtag bedeutet aber auch, dass es für viele Fahrer günstiger sein, die Weiterbildung schon vorher eintragen zu lassen, und zwar dann, wenn ihre Fahrerlaubnis vor dem gesetzlichen Stichtag verlängert werden muss. Für eine persönliche Empfehlung können Sie auch gern Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir bieten Ihnen kostengünstige Weiterbildungen für Einzelpersonen in unserer Einrichtung und spezielle Firmenschulungen bei Ihnen vor Ort an. Für diese Weiterbildung können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen, wir beraten Sie gern.
Ihre wichtigsten Vorteile bei uns sind:
- wir sind eine mehrfach anerkannte Ausbildungsstätte
- unsere Lehrgänge sind 2-fach zertifiziert und somit durch alle Kostenträger förderfähig
- Sie müssen keine 5-Jahres-Verträge abschließen und können sich jeder Zeit neu orientieren, sofern Sie das möchten
- der Preis, ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln, beträgt für die Theorieschulung nur 69 €. Gern kommen wir ab einer entsprechenden Gruppengröße auch zu Ihnen in die Firma, hierfür gelten spezielle Gruppenpreise.
Samstagsschulungen Termine:
| Tag 1 | 24.03.2012 | 16.06.2012 | |
| Tag 2 | 14.04.2012 | 30.06.2012 | |
| Tag 3 | 11.02.2012 | 28.04.2012 | 14.07.2012 |
| Tag 4 | 25.02.2012 | 12.05.2012 | 28.07.2012 |
| Tag 5 | 10.03.2012 | 02.06.2012 | 11.08.2012 |
| Tag 1 | 25.08.2012 | 03.11.2012 |
| Tag 2 | 08.09.2012 | 17.11.2012 |
| Tag 3 | 22.09.2012 | 01.12.2012 |
| Tag 4 | 06.10.2012 | 08.12.2012 |
| Tag 5 | 20.10.2012 | 15.12.2012 |
Wochenschulungen Montag-Freitag Termine:
| Januar | 07.01. – 11.01.2013 | |
| Februar | 06.02. – 10.02.2012 | 04.02. – 08.02.2013 |
| März | 05.03. – 09.03.2012 | 04.03. – 08.03.2013 |
| April | 16.04. – 20.04.2012 | |
| Mai | 07.05. – 11.05.2012 | |
| Juni | 04.06. – 08.06.2012 | |
| Juli | 02.07. – 06.07.2012 | |
| August | 06.08. – 10.08.2012 | |
| September | 03.09. – 07.09.2012 | |
| Oktober | 08.10. – 12.10.2012 | |
| November | 05.11. – 09.11.2012 | |
| Dezember | 03.12. – 07.12.2012 |



