Führerschein Verkehrsinstitut Thüringen

Sach- und Fachkunde

Zur Führung eines Güter- oder Personenverkehrsunternehmens muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person fachlich geeignet sein. Ein entsprechender Nachweis darüber ist nach der jeweiligen Berufszugangsverordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mit dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung vorzulegen.

Schulungsdauer:

  • 80 Unterrichtseinheiten zu je 45 min
  • 4 Wochenenden jeweils freitags und samstags von 08.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr

Prüfung:

IHK Südthüringen Suhl; der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in einer schriftlichen, eventuell auch mündlichen Prüfung vor der zuständigen IHK. Bei bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich.

Schulungsinhalte:

Allgemeine Kenntnisse aller Fachrichtungen:

  • Recht (Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Steuerrecht)
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens (Zahlungsverkehr und Finanzierung, Kostenrechnung, Beförderungsbedingungen und Preise, Beförderungsdokumente, Buchführung, Versicherungswesen, Marketing)
  • Technische Normen und technischer Betrieb (Zulassung und Betrieb sowie Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge, Fahrzeuggewichte und Abmessungen, Grundregeln und Umweltschutz bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge)
  • Straßenverkehrssicherheit (Unfallverhütung, Verkehrssicherheit)

Spezielle Kenntnisse Güterverkehr:

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gefahrgut und Abfalltransport, Beförderung lebender Tiere, Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Spedition
  • Laden und Entladen
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr (Grundzüge der Zollpraxis, der Verkehrsregeln in der EU sowie der Bestimmungen über den Güterkraftverkehr in der EU und Drittländern)

Spezielle Kenntnisse Personenverkehr mit Omnibussen:

  • Personenbeförderungsrecht
  • Telematik
  • Betriebsführung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen
  • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr (Grundzüge der Straßengeographie, der Verkehrsregeln in der EU sowie der Bestimmungen über den Straßenpersonenverkehr in der EU und Drittländern)

Spezielle Kenntnisse Personenverkehr mit Taxi und Mietwagen:

  • Personenbeförderungsrecht
  • Bereitstellung der Fahrzeuge
  • Fernsprech- und Funkverkehr
  • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr (Grundzüge der Pass- und Zollpraxis sowie des Personenbeförderungsrechts mit benachbarten Staaten)

Termine:

Januar  
Juni 08.06.2012 – 30.06.2012 jeweils Freitag + Samstag
September 07.09.2012 – 29.09.2012 jeweils Freitag + Samstag
November 09.11.2012 – 01.12.2012 jeweils Freitag + Samstag

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