03682 - 464050
+++ 23.03.2024 Kraftfahrerweiterbildung Modul 2 in Zella-Mehlis +++ ab 25.03.24 PKW in Zella-Mehlis +++ 25.03. + 26.03.24 Gabelstapler in Zella-Mehlis +++ 03.04. – 05.04.2024 LKW-Ladekran in Zella-Mehlis +++ 06.04.2024 Kraftfahrerweiterbildung Modul 3 in Zella-Mehlis +++08.04. – 12.04.2024 Kraftfahrerweiterbildung in Zella-Mehlis +++ 15.04. – 19.04.2024 Kraftfahrerweiterbildung in Erfurt +++

Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer

 

Termine:

18.03.2024 – 22.03.2024
5 Tage (Montag – Freitag)
07.10.2024 – 11.10.2024
5 Tage (Montag – Freitag)

 

Weiterbildung § 53 FahrlG Abs. 3 :

auf Anfrage

Die Ausbildung von Fahrlehranwärtern im Praktikum darf nur von Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden. Das Einweisungsseminar besteht aus 5 Tagen Theorieschulung.

Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten fünf Jahre, mindestens drei Jahre Fahrschüler der der Klasse B hauptberuflich in Theorie und Praxis ausgebildet haben.

Er muss erfolgreich an einem 5-tägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben und darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden. Der Ausbildungsfahrlehrer unterliegt nach § 53 (3) alle 4 Jahre einer eintägigen Fortbidungspflicht.

Die Ausbildungsfahrschule (§ 35 FahrlG) muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss selbst Ausbildungsfahrlehrer sein.
  • Der Inhaber oder verantwortliche Leiter hat dafür zu sorgen, dass Ausbildungsfahrlehrer ihren Verpflichtungen (nach § 16 FahrlG) nachkommen.
  • Wird der Fahrlehreranwärter auch durch einen weiteren Fahrlehrer ausgebildet, muss dieser ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein.

Das Einweisungsseminar beinhaltet das fachliche Professionswissen mit den Kompetenzbereichen Recht, Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation sowie das pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Professionswissen mit den Kompetenzbereichen Beobachten, Bewerten und Beurteilen sowie Rückmelden und Beraten:

  • Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung
  • Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
  • Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
  • Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung
  • Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts
  • Beobachten, Bewerten und Beurteilen der fahrpraktischen Ausbildung
  • Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens
  • Kompetenz – Rückmelden
  • Kompetenz – Beraten

Sie erreichen uns persönlich:

Zella-Mehlis
Tel.: 03682 . 464050
Fax: 03682 . 4640533
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 07.30 - 17.00 Uhr
Fr:          07.30 - 16.00 Uhr

 

Erfurt
Tel.: 0361 . 78940470

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