+++ 07.10.23 BKrFQG Modul 1 in Zella-Mehlis +++ ab 09.10.23 beschleunigte Grundqualifikation in Zella-Mehlis +++ 16.10. – 20.10.23 BKrFQG in Zella-Mehlis +++ 21.10.23 BKrFGQ Modul 2 in Zella-Mehlis +++ 23.10. + 24.10.23 Gabelstapler in Zella-Mehlis +++ 23.10. – 27.10.23 BKrFQG in Erfurt +++ 27.10. + 28.10. + 04.11.23 Gefahrgut Basiskurs in Zella-Mehlis +++
Fahrschulbetriebswirtschaft
Termin:
27.02.2023 – 10.03.2023 |
20.11.2023 – 01.12.2023 |
Jeder Fahrlehrer, der eine Fahrschule neu eröffnen oder die Geschäftsnachfolge einer bestehenden Fahrschule antreten möchte, muss zur Leitung dieser Fahrschule als Inhaber oder verantwortlicher Leiter geeignet sein:
Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis
- der Bewerber muss das 25. Lebensjahr vollendet haben
- der Bewerber muss seine Zuverlässigkeit nachweisen können
- der Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
- der Bewerber muss mindestens 2 Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer einer Fahrschule tätig gewesen sein
- der Bewerber muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben
- der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat
Die Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die erfolgreiche Teilnahme am Seminar Fahrschulberiebswirtschaft ist zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis der zuständigen Behörde vorzulegen.
Das Seminar erfolgt in einem 2-wöchigen Lehrgang zu 70 Unterrichtseinheiten.
Sie erreichen uns persönlich:
Zella-Mehlis
Tel.: 03682 . 464050
Fax: 03682 . 4640533
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 07.30 - 17.00 Uhr
Fr: 07.30 - 16.00 Uhr
Erfurt
Tel.: 0361 . 78940470
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Zum Online-Lernen:
Führerschein
beschl. Grundqualifikation