Seminarleiterfortbildung (Moderatorenfortbildung)
ASF / FES
Lehrgang nach § 53 (2) FahrlG
Zella-Mehlis
Termine für ASF:
28.11.2024 |
Termin für FES:
29.11.2024 |
Das Fahrlehrergesetz schreibt eine regelmäßige Fortbildungspflicht für Seminarleiter vor. Inhaber einer Seminarerlaubnis haben alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die jeweilige Erlaubnis erteilt wurde. Die Nachweise sind spätestens innerhalb 2 Wochen nach Ablauf der jeweiligen Fortbildungsfrist der zuständigen Behörde vorzulegen.
Die Frist für die nächste Fortbildung beginnt mit dem Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Unsere Lehrgänge finden jeweils zu 8 Unterrichtseinheiten in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei uns in Zella-Mehlis statt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 16 begrenzt.
Sie erhalten nach absolvierter Weiterbildung eine Bescheinigung über Ihre Lehrgangsteilnahme, die Sie Ihrer zuständigen Behörde vorlegen.
Sie erreichen uns persönlich:
Zella-Mehlis
Tel.: 03682 . 464050
Fax: 03682 . 4640533
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 07.30 - 17.00 Uhr
Fr: 07.30 - 16.00 Uhr
Erfurt
Tel.: 0361 . 78940470
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