Fahrlehrerfortbildung
Lehrgang nach § 53 (1) FahrlG
Termine für die Fahrlehrerfortbildung:
in Zella-Mehlis
25.03.2024 – 27.03.2024 |
25.11.2024 – 27.11.2024 |
16.12.2024 – 18.12.2024 |
in Erfurt
auf Anfrage! |
Das Fahrlehrergesetz schreibt eine regelmäßige Fortbildungspflicht für Fahrlehrer vor.
Diese Fortbildungspflicht gilt für jeden Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis; es spielt dabei keine Rolle, ob man haupt- oder nebenberuflich als Fahrlehrer tätig ist oder auch derzeit von seiner Erlaubnis keinen Gebrauch macht.
Jeder Fahrlehrer hat alle 4 Jahre an einem 3-tägigen Fortbildungskurs teilzunehmen.
Der Nachweis erfolgt an aufeinanderfolgenden Tagen zu 24 Unterrichtseinheiten.
Hiervon kann abgewichen werden, so dass die Fortbildung jeweils innerhalb von 4 Jahren an insgsamt 4 Tagen zu je 8 Unterrichtseinheiten besucht werden kann, diese können beliebig aufgeteilt werden.
Sie erhalten am Ende Ihres Lehrgangs der Fahrerfortbildung eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme. Der Nachweis ist spätestens innerhalb 2 Wochen nach Ablauf der Fortbildungsfrist der zuständigen Behörde vorzulegen.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Erlaubnis erteilt wurde. Die Frist für die nächste Fortbildung beginnt mit dem Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Sie erreichen uns persönlich:
Zella-Mehlis
Tel.: 03682 . 464050
Fax: 03682 . 4640533
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 07.30 - 17.00 Uhr
Fr: 07.30 - 16.00 Uhr
Erfurt
Tel.: 0361 . 78940470
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