03682 - 464050
+++ 13.12. + 14.12.24 Gefahrgut Auffrischung in Zella-Mehlis +++ 14.12.24 Kraftfahrerweiterbildung M5 in Zella-Mehlis +++ 16.12. – 20.12.24 Kraftfahrerweiterbildung in Zella-Mehlis und Erfurt +++ 16.12. – 18.12.24 Fahrlehrerfortbildung in Zella-Mehlis +++

Prüfungsfragen FAQ

 

Wie viele Prüfungen muss ich ablegen? 
Das richtet sich nach der Art des Lehrgangs. Es gibt Lehrgänge, die nur eine Prüfung beinhalten, andere können bis zu 5 Prüfungen haben.

Sind Prüfungen schwer? 
Die meisten Prüfungen sind schon anspruchsvoll, aber dafür gibt es ja auch den entsprechenden Lehrgang und die Prüfungsvorbereitung. Darüber hinaus ist es oftmals vorgesehen, dass ein Schüler spezielle Übungsmöglichkeiten für zu Hause erhält. Wer regelmäßig und vollständig am Unterricht teilnimmt, alle Fragen rechtzeitig stellt und sich persönlich intensiv auf die Prüfung vorbereitet, braucht also keinerlei Prüfungsangst zu haben. Im Übrigen erhält jeder das notwendige Lernmaterial hier bei uns zum Lehrgang.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe? 
Das kommt bei uns nur sehr selten vor, kann aber auch mal passieren. Alle Prüfungen können wiederholt werden, manche 2 mal, andere mehrfach. Es gibt Prüfungen, die dürfen unmittelbar wiederholt werden, bei anderen besteht eine 2 oder 4-wöchige Wartepflicht. Nach einer nicht bestandenen Prüfung werden zunächst die Ursachen analysiert und besprochen. Danach werden eine Lernstrategie und ein Zeitraum festgelegt, nachdem man wieder zur Prüfung gehen kann. In diesem Zeitraum erfolgt die Betreuung durch einen Ausbilder. Bei der zweiten Prüfung klappt es dann bestimmt. Vor Ablegen dieser Prüfung muss jedoch die Kostenübernahme geklärt werden, hierbei sind wir wiederum behilflich.

Was muss ich zu Prüfungen mitnehmen? 
Jeder Prüfling muss sich mit gültigem Personalausweis, Reisepass oder einem anderen behördlich zugelassenen Dokument ausweisen können. Für verschiedene Prüfungen ist der vorhandene Führerschein vorzulegen. Je nach Prüfung sind Hilfsmittel wie Taschenrechner, Gesetzessammlungen, Formeln usw. zugelassen, darüber wird jeder Prüfling im vorab informiert. Wichtig ist in jedem Fall, ausgeruht und mit guter Laune zur Prüfung zu gehen.

Kann ich eine Prüfung auch dann ablegen, wenn ich Probleme mit dem Lesen, Schreiben oder Rechnen habe?
Es gibt mehr Menschen als man vermutet, die aus verschiedensten Gründen Probleme mit lesen, schreiben oder rechnen haben. Hierbei gibt es verschiedene Stufen, so dass auch jeder Betroffene sehr unterschiedliche Probleme haben kann. Das kann zum Beispiel einfach nur sein, dass man nur etwas mehr Zeit zum Lesen und Verstehen braucht, oder eventuell größere Probleme hat, wobei man in den schlimmsten Fällen von Legasthenie und Dyskalkulie spricht. Egal wie schwer der konkrete Fall ist, wir können erst mal grundsätzlich Entwarnung geben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Unterrichts und der Vorbereitung sowie auch des Durchführens bzw. Ablegens der jeweiligen Prüfungen, um für jeden Interessenten eine persönliche Lösung zu finden.

Kann man Prüfungen auch in Fremdsprachen ablegen?
Alle theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen können in bestimmten vorgegebenen Sprachen auf Antrag abgelegt werden. Alle anderen Prüfungen
müssen grundsätzlich in deutscher Sprache abgelegt werden. Je nach Art der Prüfung und der prüfenden Stelle besteht die Möglichkeit sprachliche Unterstützung zu erhalten. Alle abweichenden Vorgehensweisen sind immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Wie und durch wen wird der Prüftermin festgelegt? 
Um die jeweilige angestrebte Prüfung ablegen zu können, muss man an der Ausbildung vollständig teilgenommen haben. Fehlzeiten, egal aus welchem Grund, werden nur in einem ganz bestimmten Umfang toleriert. Jeder Prüfling muss im vorab nachweisen, dass er die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, um die Prüfung bestehen zu können. Dazu werden entsprechende Vorprüfungen oder Leistungskontrollen durchgeführt. Die Anmeldung zu allen Prüfungen erfolgt im Regelfall durch uns, der genaue Prüftermin und der Prüfort werden jedoch meistens durch die prüfende Stelle festgelegt, so dass sich sowohl der Prüfling als auch wir danach richten müssen. Wir versuchen dabei jedoch, persönliche Belange zu berücksichtigen.

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Zella-Mehlis
Tel.: 03682 . 464050
Fax: 03682 . 4640533
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 07.30 - 17.00 Uhr
Fr:          07.30 - 16.00 Uhr

 

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Tel.: 0361 . 78940470

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