Fahrpraxisnachweis LKW
Lehrgang nach FahrlG
Fahrlehrer, die ihre Fahrlehrerlaubnis auf LKW erweitern möchten, müssen bei der Antragstellung bei der zuständigen Behörde unter anderem einen Nachweis über den mindestens 2-jährigen Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse CE anhand des Führerscheins vorweisen.
Laut Fahrlehrergesetz bedarf es keines 2-jährigen Besitzes, wenn der Bewerber hauptberuflich 6 Monate Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt (als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend) oder:
sich einer 60 Fahrstunden umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule unterzogen hat.
Hierbei muss es sich um ein prüfungstaugliches Kfz der Klasse CE handeln und der begleitende Fahrlehrer muss selbst die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besitzen.
Über die geleisteten Fahrstunden ist ein entsprechender Nachweis zu führen. die Fahrschule stellt dem Bewerber darüber eine Bestätigung zur Vorlage bei der Behörde aus.
Ausbildungsinhalte:
- Entwickeln einer sicheren und vor allem gewanden Fahrweise
- Energiesparendes Fahren (Eco-Fahren)
- Fahrtechnische Vorbereitung
- Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
- Grundsätze der Wartung und Pflege von Fahrzeugen
- Grundsätze der Ladungssicherung
- Einhaltung der Sozialvorschriften und Bedienung des Kontrollgerätes
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs mit LKW und Lastzügen
- Anwendung aller angrenzenden Vorschriften
Der begleitende Fahrlehrer, der über eine entsprechende Erfahrung verfügt, leitet die Fahrt qualifiziert an und erörtert die Ergebnisse mit dem Bewerber.
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