Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer
Termine:
18.03.2024 – 22.03.2024 |
5 Tage (Montag – Freitag) |
07.10.2024 – 11.10.2024 |
5 Tage (Montag – Freitag) |
Weiterbildung § 53 FahrlG Abs. 3 :
auf Anfrage |
Die Ausbildung von Fahrlehranwärtern im Praktikum darf nur von Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden. Das Einweisungsseminar besteht aus 5 Tagen Theorieschulung.
Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten fünf Jahre, mindestens drei Jahre Fahrschüler der der Klasse B hauptberuflich in Theorie und Praxis ausgebildet haben.
Er muss erfolgreich an einem 5-tägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben und darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden. Der Ausbildungsfahrlehrer unterliegt nach § 53 (3) alle 4 Jahre einer eintägigen Fortbidungspflicht.
Die Ausbildungsfahrschule (§ 35 FahrlG) muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss selbst Ausbildungsfahrlehrer sein.
- Der Inhaber oder verantwortliche Leiter hat dafür zu sorgen, dass Ausbildungsfahrlehrer ihren Verpflichtungen (nach § 16 FahrlG) nachkommen.
- Wird der Fahrlehreranwärter auch durch einen weiteren Fahrlehrer ausgebildet, muss dieser ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein.
Das Einweisungsseminar beinhaltet das fachliche Professionswissen mit den Kompetenzbereichen Recht, Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation sowie das pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Professionswissen mit den Kompetenzbereichen Beobachten, Bewerten und Beurteilen sowie Rückmelden und Beraten:
- Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung
- Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
- Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
- Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung
- Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts
- Beobachten, Bewerten und Beurteilen der fahrpraktischen Ausbildung
- Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens
- Kompetenz – Rückmelden
- Kompetenz – Beraten
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Zella-Mehlis
Tel.: 03682 . 464050
Fax: 03682 . 4640533
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Fr: 07.30 - 16.00 Uhr
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